| Gemeinsamer
Unterricht (Die Ausführungen zum Gemeinsamen Unterricht
sind Teil des Schulprogramms)
An unserer Schule werden Kinder entsprechend ihrer individuellen Lernvoraussetzungen, Fähigkeiten und Fertigkeiten gefördert. (Förderkonzept) Kinder, die aus unterschiedlichen Gründen in ihrem Lernen beeinträchtigt sind haben besonderen Förderbedarf. Für jedes Kind wird individuell der Förderort bestimmt, an dem es entsprechend seiner Bedürftigkeit optimal gefördert werden kann. Im Gemeinsamen Unterricht werden Kinder mit und ohne Beeinträchtigungen für ihre Lernentwicklung gemeinsam unterrichtet, erzogen und gefördert. Wir versuchen bei den nicht behinderten Kindern einen Zuwachs an Rücksichtnahme und die Akzeptanz unterschiedlicher Persönlichkeiten und ihrer Leistungsfähigkeiten zu erreichen; bei den beeinträchtigten Kindern die Erfahrung von Geborgenheit, Lernen durch Nachahmung und Integration in das schulische und außerschulische Umfeld. Allen Schülern, die am Gemeinsamen Unterricht teilnehmen, sollen durch diese Form des Unterrichts, über kognitives und emotionales Lernen hinaus, erweiterte soziale Lernerfahrungen ermöglicht werden.
Was ist sonderpädagogischer Förderbedarf? Sonderpädagogischer Förderbedarf ist bei Kindern und Jugendlichen anzunehmen, die in ihrer Bildungs-, Entwicklungs- und Lernmöglichkeiten so beeinträchtigt sind, dass sie im Unterricht der allgemeinen Schule ohne entsprechende Unterstützung nicht hinreichend gefördert werden können. Für die Feststellung des Förderbedarfes gibt es ein festgelegtes Verfahren, über das wir auf Anfrage gerne genau informieren. In diesem Verfahren wir auch festgelegt, ob der Gemeinsame Unterricht der geeignete Förderort ist, oder ob das Kind an einer Förderschule besser gefördert werden kann. Einen sonderpädagogischen Förderbedarf können begründen 1. Lern- und Entwicklungsstörungen (Lernbehinderungen,
Sprachbehinderungen, Erziehungsschwierigkeiten) Wie werden die Kinder im Gemeinsamen Unterricht
unterrichtet? Gemeinsamer Unterricht für Schüler mit dem Förderschwerpunkt soziale und emotionale Entwicklung versucht die Defizite aufzugreifen und individuelle Ansätze zur Behebung zu erarbeiten und umzusetzen. Die erfolgreiche Förderung im Gemeinsamen Unterricht für Kinder mit diesem Förderschwerpunkt stößt erfahrungsgemäß sehr schnell an ihre Grenzen, da diese kleine Lerngruppen und eine andere Schüler/Lehrerrelation voraussetzt. Grundsätzlich schließen wir mit allen Eltern, deren Kinder mit diesem Förderschwerpunkt bei uns im GU gefördert werden einen Vertrag über eine Erprobungsphase ab.
Voraussetzung für eine erfolgreiche Arbeit
ist eine intensiver Zusammenarbeit zwischen Schule und Erziehungsberechtigten.
Gegebenenfalls werden schriftliche Vereinbarungen über deren Art
und den Umfang getroffen. Mit den Eltern wird abgesprochen, inwieweit
außerschulische Maßnahmen die Förderung begleiten. |